VEB
Historischer Begriff aus der DDR, Abkürzung für „Volks-Eigener-Betrieb“. Der Begriff ist zwar nicht negativ, ist aber irreführend da er sich auf das genaue Gegenteil bezieht von dem was er aussagt, nämlich einem komplett verstaatlichten Betrieb, der eben gerade niemanden aus dem Volk gehört.
Entsprechend der Staatsdoktrin der DDR und der Richtungsweisung der UdSSR als Siegermacht, sollte es keinen Privatbesitz an Produktionsmitteln mehr geben. In den 50er und 60er Jahren wurden daher zunächst Schlüsselindustrien und größere Betriebe, danach auch zunehmend mittelständische Betriebe und Handwerkergewerbe verstaatlich bzw. in Genossenschaften zwangszusammengeführt. Die erwirtschafteten Erlöse (Gewinne oder Verluste) gingen überwiegend in den Staatshaushalt ein. Die Leitung der VEB wurde ebenso wie die Führungsetage möglichst mit „Genossen“ (also SED-Kadern) besetzt. Fast immer reichte es bis in die Ebene der Abteilungsleiter, Abweichungen davon waren sehr selten und setzten höchste Fachkompetenz voraus.
Siehe auch LPG
Diskussion
Die volkseigenen Betriebe bzw. die gesamte Wirtschaft der DDR basierte auf der sogenannten Planwirtschaft. Als Vorgabe gab es den 5 Jahresplan, der jedes Jahr mit über 100 % erfüllt werden musste. Jedes Kollektiv hatte diesen Plan zu erfüllen und zu dokumentieren.
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